Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Moderator: Klaus Schiller
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Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
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- 2015-06-09_wdvs_aktuell_brandschutz_bei_eps-wdvs_ergnzung-1.pdf
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Das bedeutet, dass künftig die Dämmung bis einschließlich dem 3. Geschoss (zweites OG) nicht mehr mit EPS oder ähnlich leicht brennbarem Material erfolgen darf sondern nur noch mit nicht brennbaren Baustoffen um z.B. die Fassade bei einem Sperrmüllbrand an der Hauswand zu schützen. Ist das so richtig zusammengefasst?
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
So lese ich das aus der Ergänzung heraus, ja
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Das ist ja schonmal ein guter Anfang, trotzdem nur eine halbe Sache, denn bei einem Flammenüberschlag aus einem Brandraum ab dem 2.OG habe ich ja wieder die Probleme das mir das Feuer die Fassade hochgeht.
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Tja Michael, ich weiß nicht ob du es weiß , was der DIBT für einen Einfluß auf die Bauministerkonferenz hat und wir null Einfluß auf die Bauregelliste , wir können ja schon froh sein, das das Zeug von der Liste C der ungeprüften Stoffe , jetzt auf die Liste B irgendwo auf Platz 16 gelandet ist, arg gerne kommen die uns nicht entgegen, beim Vergleich Preis-Kollateralschaden, nehmen die glaube ich , lieber das Zweite.
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Mein Einwurf war ja auch nicht gegen dich bzw euch gerichtet. Sondern eher in Richtung Gesetzgeber. Aber, wie du schon geschrieben hast, das ist ein gutes Beispiel dafür das man aus Kostengründen Risiken (und damit in letzter Konsequenz auch Menschenleben) durchaus einkalkuliert.
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
das hab ich auch nicht so aufgefasst Michael, keine Sorge, mittlerweile sind wir froh bzw unser Bachmeier Peter , vom AK VB der AGBF , das sich wenigstens etwas tut, nicht mal das Feuer in Frankfurt und die gemeinsame Intention Bachmeier - Ries ,wollten die Herren von der DIBT und Bauministerkonferenz nicht
zur Kenntnis nehmen.
zur Kenntnis nehmen.
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Re: Neues vom DIBT zu Wärmedämmverbundsystemen
Hallo,
habt ihr euch mal die aktualisierten Hinweise des DIBT durchgelesen?
https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/data/II1_Hinweis_WDVS%20mit%20EPS-Dämmstoff_Mai_2015.pdf
Mit Betrachtung der Skizzen (Die Sprache des Ingenieurs ist nun mal die Zeichnung
)dürfte die eine oder andere Aussage hier hinfällig sein.
Zum Vergleich: bei Industriebauten werden ab einer Lagergutoberkantenhöhe von 7,50m selbsttätige Feuerlöschanlagen gefordert.
Warum? Es gab mal eine Werbung "... da wo die Zahnbürste nicht hinkommt". Siehe Strahlrohrreichweite.
Also genau dort, wo die Feuerwehr noch wirken kann, fordert man nichtbrennbar, drüber ich wieder alles zulässig. (Kopf --> Tisch)
EPS ist nach wie vor auch unten als Dämmstoff zulässig, es sind gegenüber den bisher üblichen pauschalen Maßnahen zur Behinderung einer Brandausbreitung (Brandriegel nach jedem Geschoss umlaufen oder Sturzriegel) nur noch weitere Maßnahmen hinzugekommen, die je nach Dämmstoffdicke oder Untergrund variieren können. Nur in einigen Fällen ist nur noch nichtbrennbar zulässig.
Das Thema ist sicher brisant und auch unverzüglich zu bearbeiten. Man kommt jedoch viel zielführender und akzeptierter zu Potte, wenn man es "wissenschaftlich-rechtlich" angeht und den Dialog mit Hersteller, Gesetzgeber und Bautechnik sucht (macht der einer der "Vorkämpfer", der baurechtlich-brandschutztechnisch beileibe kein unbeschriebenes Blatt ist) und nicht polternd-plakativ mit feurigen Einsatzbildern unter Nicht-Erwähnen (Verschweigen?
) wesentlicher wichtiger zusätzlicher beurteilungsrelevanter Informationen, wie es der andere "Vorkämpfer" macht.
Klar, Baurecht ist langweilig, Gesetzestexte und Verwendbarkeitsnachweise sind nicht jedermanns Sache, aber mit viel Feuer aufm Bild und rotierenden aktionierenden Feuerkämpfern fördert man nur die Wahrnehmungsstörungen derjeniger mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Berufs- und Freizeitgestaltung.
(PS: wenn jeder der EPS-WDVS-Gegner nur halb so vehement für ein Tempolimit von 30 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 120 auf BABs streiten würde, dann hätten wir jährlich viele viele Tote und Verletzte (die im Verkehr diejenigen aufgrund Brand nochmals um das wievielfache übersteigen???) und hunzigtausende Euros Schaden weniger zu beklagen.
Freie Fahrt für freie Bürger <-> freies Bauen für freie Bürger !
Grüßla,
FP
habt ihr euch mal die aktualisierten Hinweise des DIBT durchgelesen?
https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/data/II1_Hinweis_WDVS%20mit%20EPS-Dämmstoff_Mai_2015.pdf
Mit Betrachtung der Skizzen (Die Sprache des Ingenieurs ist nun mal die Zeichnung

Zum Vergleich: bei Industriebauten werden ab einer Lagergutoberkantenhöhe von 7,50m selbsttätige Feuerlöschanlagen gefordert.
Warum? Es gab mal eine Werbung "... da wo die Zahnbürste nicht hinkommt". Siehe Strahlrohrreichweite.
Also genau dort, wo die Feuerwehr noch wirken kann, fordert man nichtbrennbar, drüber ich wieder alles zulässig. (Kopf --> Tisch)
EPS ist nach wie vor auch unten als Dämmstoff zulässig, es sind gegenüber den bisher üblichen pauschalen Maßnahen zur Behinderung einer Brandausbreitung (Brandriegel nach jedem Geschoss umlaufen oder Sturzriegel) nur noch weitere Maßnahmen hinzugekommen, die je nach Dämmstoffdicke oder Untergrund variieren können. Nur in einigen Fällen ist nur noch nichtbrennbar zulässig.
Das Thema ist sicher brisant und auch unverzüglich zu bearbeiten. Man kommt jedoch viel zielführender und akzeptierter zu Potte, wenn man es "wissenschaftlich-rechtlich" angeht und den Dialog mit Hersteller, Gesetzgeber und Bautechnik sucht (macht der einer der "Vorkämpfer", der baurechtlich-brandschutztechnisch beileibe kein unbeschriebenes Blatt ist) und nicht polternd-plakativ mit feurigen Einsatzbildern unter Nicht-Erwähnen (Verschweigen?

Klar, Baurecht ist langweilig, Gesetzestexte und Verwendbarkeitsnachweise sind nicht jedermanns Sache, aber mit viel Feuer aufm Bild und rotierenden aktionierenden Feuerkämpfern fördert man nur die Wahrnehmungsstörungen derjeniger mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Berufs- und Freizeitgestaltung.
(PS: wenn jeder der EPS-WDVS-Gegner nur halb so vehement für ein Tempolimit von 30 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 120 auf BABs streiten würde, dann hätten wir jährlich viele viele Tote und Verletzte (die im Verkehr diejenigen aufgrund Brand nochmals um das wievielfache übersteigen???) und hunzigtausende Euros Schaden weniger zu beklagen.
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